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EndoKonsil Praxis am Niederrhein
Kavarinerstraße 51
47533 Kleve

 


Bitte beachten Sie auch, dass nicht wahrgenommene Termine von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Bei uns besteht keine Möglichkeit, den ausgefallenen Termin mit wartenden Patienten der Sprechstunde zu füllen. Unangekündigtes Nichterscheinen bei festen Terminen schadet deshalb auch Ihnen als Patientin, da es die schnelle, kurzfristige Terminvergabe deutlich erschwert.

Wir bitten Sie daher, Terminabsagen mindestens zwei Praxisöffnungstage (Mo-Fr) im Voraus entweder schriftlich/ E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

Andernfalls sind wir berechtigt, Ihnen ein Ausfallhonorar von € 100 privat in Rechnung zu stellen. (Rechtsprechung nach§615 BGB).

Dies wird zwar sofort fällig, ist aber spätestens vor dem nächsten wahrgenommenen Termin zu begleichen.

Natürlich sind wir bereit ggfs. in einzelnen Fällen, wie z.B. belegte Notfälle, alleinig im eigenen Ermessen, von dem Ausfallhonorar abzusehen.

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